24.04.2011
Sehr geehrte
Züchter & Deckrüdenbesitzer,
aufgrund der
von der Mitgliederversammlung beschlossenen Pflichteinführung und der
auf Dringlichkeitsantrag der Mitglieder
beschlossenen SOFORTIGEN Einführung dieser Zuchtvoraussetzung möchte ich
Sie bitten, ein eventuell bereits vorhandenes
LPN1 Ergebnis an das Zuchtbuchamt, Frau Helga Leipelt, zu senden, per
Mail, Fax oder Post.
Alle Hunde,
die noch kein zuchttaugliches LPN1 Ergebnis haben, sind derzeit von der
Zucht ausgeschlossen , sobald das
Ergebnis ( N/N oder D/N ) dem Zuchtbuchamt vorliegt, wird die Körung
ihres Hundes wieder gültig.
Übergangsweise
bleiben alle Körungen online, sobald die Veröffentlichung der Abstimmung
im Hund veröffentlicht ist,
werden die Hunde entfernt, die kein LPN1 Ergebnis vorweisen können.
Mit
freundlichem Gruß
i.A. Andrea
Paßen
Auszug aus den Internetseiten des DCLH:
Heute, 17.04.2011 wurde auf der
JHV des DCLH e.V. folgendes beschlossen
:
Anträge auf
Änderung der Zuchtordnung DCLH
1. Antrag
des Vorstands und des erweiterten Vorstands DCLH auf Erweiterung der
Zuchtordnung im § 4.1.1.
( Zucht /
Zuchtvoraussetzungen / Allgemeines ) um den Punkt g)
g)
LPN1-Befunde und mögliche Zuchtverwendung:
LPN1 N/N (
frei ) - zur Zucht
uneingeschränkt einsetzbar
LPN1 D/N
- zur Zucht nur
mit N/N einsetzbar
LPN1 D/D
- zur Zucht nicht
zugelassen .
Die JHV
nimmt den Antrag bei einer Nein-Stimme und 4 Stimmen Enthaltung
mehrheitlich an.
2.
Folge-Antrag des Vorstands und des erweiterten Vorstands DCLH auf
Ergänzung der Zuchtordnung DCLH im § 4.1.2. (Zuchtzulassung)
(Ergänzung
ist dick gedruckt)
„Zur Zucht
sind nur Hunde mit gültiger Körung, zuchttauglichem HD-Befund
und zuchttauglichem
LPN1-Gentestergebnis
zugelassen,
was auch für Auslandseinsätze gilt.“
Mit Inkrafttreten dieses
Beschlusses ist jede bestehende Zuchttauglichkeit ohne zuchttauglichen
LPN1-Test mit sofortiger Wirkung beendet.
Die JHV
nimmt den Antrag bei 10 Stimmen Enthaltung mehrheitlich an.
Auf Antrag
der JHV und im Ergebnis der Abstimmung dazu wird der Vorstand
beauftragt, die notwendigen vorläufigen Anordnungen und Maßnahmen zur
sofortigen Vollziehung auf der Grundlage des §30der Satzung des DCLH zu
treffen.